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Strafrecht in der Praxis: Erfolgreiche Verteidigung bei Cyberkriminalität

  • Autorenbild: Roman Phillip Tabeau
    Roman Phillip Tabeau
  • 9. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Die digitale Transformation hat nicht nur unseren Alltag verändert, sondern auch neue Formen der Kriminalität hervorgebracht. Als Strafverteidiger beobachte ich eine deutliche Zunahme von Fällen im Bereich der Cyberkriminalität. Ein aktueller Fall aus meiner Kanzlei zeigt exemplarisch die Herausforderungen und Lösungswege in diesem komplexen Rechtsgebiet.


Der Ausgangspunkt war eine Anzeige wegen des Verdachts auf Computerbetrug nach § 263a StGB. Ein mittelständischer Online-Händler sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, durch manipulierte Zahlungssysteme Kunden geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits eine Durchsuchung der Geschäftsräume durchgeführt und Server beschlagnahmt - ein massiver Eingriff in den laufenden Geschäftsbetrieb.


Die besondere Herausforderung in diesem Fall lag in der technischen Komplexität der Vorwürfe. Die Ermittlungsbehörden gingen von einem vorsätzlichen Eingriff in das Zahlungssystem aus, während unsere Untersuchungen schnell zeigten, dass es sich um einen externen Hackerangriff handelte. Hier war nicht der Betreiber Täter, sondern selbst Opfer einer Straftat.


Durch die frühzeitige Einschaltung von IT-Forensikern konnten wir die tatsächlichen Vorgänge rekonstruieren. Die Zusammenarbeit von juristischer und technischer Expertise erwies sich als Schlüssel zum Erfolg. Wir konnten nachweisen, dass das System des Mandanten durch eine professionelle Hackergruppe kompromittiert worden war.


Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Darüber hinaus gelang es uns, Schadenersatzansprüche gegen die Cyberkriminellen vorzubereiten, auch wenn deren Identifizierung noch aussteht. Für den Mandanten bedeutete dies nicht nur die Entlastung von strafrechtlichen Vorwürfen, sondern auch die Möglichkeit, seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen.


Dieser Fall verdeutlicht mehrere wichtige Aspekte der modernen Strafverteidigung:


Erstens ist eine schnelle Reaktion bei ersten Anzeichen strafrechtlicher Ermittlungen entscheidend. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto besser können Beschuldigtenrechte gewahrt und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden.


Zweitens erfordert die zunehmende Digitalisierung von Straftaten eine interdisziplinäre Herangehensweise. Die Zusammenarbeit mit technischen Experten ist oft unerlässlich, um die tatsächlichen Vorgänge zu rekonstruieren und Unschuld zu beweisen.


Drittens zeigt sich, dass präventive Rechtsberatung im Bereich der IT-Sicherheit zunehmend wichtiger wird. Unternehmen sollten sich rechtlich und technisch absichern, um nicht unverschuldet in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten.


Rechtliche Grundlagen:

• § 263a StGB - Computerbetrug

• § 202a StGB - Ausspähen von Daten

• § 170 Abs. 2 StPO - Einstellung des Verfahrens


Als Strafverteidiger rate ich Unternehmen und Privatpersonen, bei ersten Anzeichen strafrechtlicher Ermittlungen umgehend fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die frühzeitige Entwicklung einer Verteidigungsstrategie kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.


Kontakt für strafrechtliche Beratung:

Tel.: +49 30 8238020

 
 
 

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