
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Kompetente Beratung bei Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutz
Als Arbeitnehmer in Berlin stehen Sie täglich vor arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die Ihre berufliche Zukunft maßgeblich beeinflussen können. Ob es um eine unerwartete Kündigung, die Durchsetzung einer angemessenen Abfindung oder den Schutz vor ungerechtfertigten Maßnahmen Ihres Arbeitgebers geht – Rechtsanwalt Roman Phillip Tabeau steht Ihnen mit seiner langjährigen Expertise im Arbeitsrecht zur Seite.
Ihre Rechte bei Kündigung und Kündigungsschutz
Eine Kündigung ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihr Arbeitsverhältnis und bedarf stets einer rechtlichen Prüfung. Nicht jede Kündigung ist automatisch rechtmäßig. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, wobei beide verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Bei ordentlichen Kündigungen müssen die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden, während außerordentliche Kündigungen nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich sind und innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung ausgesprochen werden müssen.
Der Kündigungsschutz greift besonders bei Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten. Hier muss der Arbeitgeber einen der drei gesetzlichen Kündigungsgründe nachweisen: betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe. Besonders geschützt sind Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Eltern in Elternzeit. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Abfindung - Ihre Ansprüche und Möglichkeiten
Entgegen der weit verbreiteten Annahme besteht bei einer Kündigung kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung entsteht meist durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan oder durch die Regelung des § 1a Kündigungsschutzgesetz. Letztere greift, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und der Höhe des Gehalts. Als Faustformel gelten 0,5 Monatslöhne pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis können jedoch deutlich höhere Abfindungen verhandelt werden, insbesondere wenn die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage gut sind oder wenn der Arbeitgeber ein schnelles Ende des Arbeitsverhältnisses wünscht.
Arbeitszeugnis - Ihr Recht auf faire Bewertung
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei wird zwischen dem einfachen Zeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, und dem qualifizierten Zeugnis unterschieden, das zusätzlich Bewertungen zu Leistung und Verhalten beinhaltet. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen.
Ein schlechtes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis kann erhebliche Auswirkungen auf die weitere Karriere haben. Arbeitnehmer haben das Recht auf Zeugnisberichtigung, wenn das Zeugnis unrichtige Tatsachen enthält oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zeugnissprache folgt bestimmten Codes, die für Laien oft schwer zu entschlüsseln sind. Daher ist es ratsam, ein Arbeitszeugnis vor der Bewerbung auf andere Stellen rechtlich prüfen zu lassen.
Abmahnung - Richtig reagieren und Ihre Rechte wahren
Eine Abmahnung ist häufig die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung und sollte daher ernst genommen werden. Sie dient der Dokumentation von Pflichtverletzungen und soll dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Nicht jede Abmahnung ist jedoch rechtmäßig. Sie muss konkret, berechtigt und verhältnismäßig sein.
Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen. Sie können eine Gegendarstellung verfassen, die zu ihrer Personalakte genommen werden muss, oder die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine gerichtliche Klärung notwendig werden. Eine berechtigte Abmahnung verliert nach einiger Zeit ihre Wirkung, wenn sich das Verhalten des Arbeitnehmers gebessert hat.
Aufhebungsvertrag - Chancen und Risiken abwägen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er bietet verschiedene Vorteile: Das Arbeitsverhältnis kann sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden, langwierige Kündigungsschutzverfahren werden vermieden, und oft wird eine Abfindung vereinbart. Der Arbeitnehmer behält sein Gesicht und kann die Umstände der Beendigung mitgestalten.
Jedoch birgt ein Aufhebungsvertrag auch erhebliche Risiken. Das Arbeitsamt verhängt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, da der Arbeitnehmer freiwillig sein Arbeitsverhältnis beendet hat. Zudem verliert der Arbeitnehmer den Kündigungsschutz und kann nicht mehr gegen die Beendigung vorgehen. Die Vertragsgestaltung ist oft komplex und kann für den Arbeitnehmer ungünstig sein. Daher sollte vor Unterzeichnung unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Mobbing am Arbeitsplatz - Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das die Gesundheit und das Wohlbefinden der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Rechtlich ist Mobbing schwer zu fassen, da es sich meist um eine Vielzahl einzelner Handlungen handelt, die in ihrer Gesamtheit das Mobbing ausmachen. Wichtig ist die sorgfältige Dokumentation aller Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, Zeugen und genauer Beschreibung des Geschehens.
Betroffene haben verschiedene Rechte: Sie können sich beim Arbeitgeber beschweren, der verpflichtet ist, für ein mobbing-freies Arbeitsumfeld zu sorgen. Bei nachgewiesenem Mobbing können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen. In besonders schweren Fällen kann sogar ein Kündigungsrecht des gemobbten Arbeitnehmers bestehen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist. Der Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er Mobbing duldet oder nicht dagegen vorgeht.
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