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Neue BAG-Rechtsprechung: Wichtige Änderungen bei Aufhebungsverträgen

  • Autorenbild: Roman Phillip Tabeau
    Roman Phillip Tabeau
  • 9. Juni 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Aufhebungsverträgen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beobachte ich seit Jahren die Entwicklung in diesem sensiblen Bereich des Arbeitsrechts. Mit der aktuellen Entscheidung vom 12. März 2025 hat das BAG nun klare Leitlinien geschaffen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten.


Die neue Entscheidung des BAG stärkt vor allem die Position der Arbeitnehmer, indem sie konkrete Anforderungen an die Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen stellt. Im Kern geht es dabei um die Gewährung ausreichender Bedenkzeit und umfassender Aufklärungspflichten. Diese Änderung ist keine Überraschung, sondern vielmehr die logische Konsequenz einer sich bereits abzeichnenden Entwicklung in der Rechtsprechung.


Besonders interessant ist die neue Regelung zur Bedenkzeit. Das Gericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmern mindestens 24 Stunden Zeit gegeben werden muss, um einen Aufhebungsvertrag zu prüfen. Bei komplexeren Vereinbarungen, etwa wenn es um leitende Angestellte oder besondere Vergütungsbestandteile geht, kann diese Frist sogar deutlich länger sein. Diese Vorgabe mag auf den ersten Blick als Hindernis erscheinen, schafft aber in der Praxis mehr Rechtssicherheit für beide Seiten.


Ein aktueller Fall aus meiner Kanzlei verdeutlicht die praktische Bedeutung dieser Rechtsprechung: Ein mittelständisches Unternehmen aus Berlin stand vor der Herausforderung, sich von einer Führungskraft zu trennen. Durch die Beachtung der neuen BAG-Vorgaben konnten wir eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden. Wir räumten eine Bedenkzeit von 72 Stunden ein und stellten eine umfassende schriftliche Aufklärung zur Verfügung. Das Ergebnis war ein rechtssicherer Aufhebungsvertrag, der sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Führungskraft berücksichtigte.


Die neue Rechtsprechung hat auch Auswirkungen auf die arbeitslosenversicherungsrechtlichen Aspekte. Arbeitgeber müssen nun explizit auf mögliche Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld hinweisen. Dies umfasst insbesondere die Information über eine mögliche Sperrzeit. Diese Aufklärungspflicht mag zunächst als zusätzliche Bürde erscheinen, verhindert aber spätere Streitigkeiten und schafft Transparenz im Prozess.


Für die Praxis bedeutet dies, dass Aufhebungsverträge noch sorgfältiger vorbereitet werden müssen. Die Dokumentation der Aushändigung und der erfolgten Aufklärung gewinnt an Bedeutung. Gleichzeitig bietet die neue Rechtsprechung aber auch Chancen: Klar strukturierte Prozesse und transparente Kommunikation führen zu rechtssicheren Lösungen, die von beiden Seiten getragen werden.

 
 
 

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